Rechtsform:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt eingetragener Verein

Jeder Investmentclub versucht das gemeinsame Vermögen seiner Mitglieder mit geschickten Geldanlagen zu mehren. Das ist keine neue Erkenntnis. Daß jeder Club mit diesem Ziel jedoch steuerpflichtig wird und Spekulationsgewinne möglicherweise an den Fiskus abführen muß, bedenken bei der Gründung die wenigsten. Nachfolgend erhalten Sie deshalb die wichtigsten Grundregeln zur Rechtsform:

Gründen Sie keinen Verein!

  • Ein Investmentclub verfolgt einen wirtschaftlichen und keinen ideellen Zweck, kann also nur als wirtschaftlicher Verein gegründet werden. Anders als ein gemeinnütziger Verein wird ein wirtschaftlicher Verein nicht durch die Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig, sondern durch "staatliche Verleihung" Das jedoch ist heute kaum mehr möglich. Ein Investmentclub können Sie inzwischen nur noch als nicht rechtsfähigen Verein gründen. In diesem Fall allerdings sind Probleme mit der Bank programmiert. Die meisten Kreditinstitute sträuben sich nämlich, für einen nichtrechtsfähigen Verein ein Konto oder ein Depot einzurichten.
  • Dient ein Verein wirtschaftlichen Zwecken, fallen Steuervergünstigungen - wie sie für gemeinnützige Vereine gelten - unter den Tisch. Mit anderen Worten: Ein Investmentclub wäre als wirtschaftlicher Verein körperschaftsteuerpflichtig.

Wählen Sie die GbR!

Ihren Investmentclub führen Sie am besten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Vergleich zum Verein ist das zweifellos die günstigere Alternative:

  • Jeder Zusammenschluß von Menschen - egal ob Fahrgemeinschaft oder Stammtisch - ist rechtlich gesehen ohnehin eine GbR. Der gemeinsame "Vertrag" ist durch die Erklärung eines gemeinsamen Willens automatisch zustande gekommen. Dennoch empfehlen wir natürlich dringend die Formulierung einiger wichtiger Statuten, die Sie der Einfachheit halber gleich als GbR-Vertrag formulieren sollten.
  • Als Personengesellschaft muß die GbR keine Körperschaftssteuer zahlen. Steuerpflichtig ist jeder einzelne Gesellschafter mit seinem jeweiligen Anteil. Doch Vorsicht: Sprengt die GbR den Rahmen einer Vermögensverwaltungsgesellschaft und erfüllt die Kriterien eines Gewerbebetriebs, verlangt der Fiskus Gewerbesteuer. Dann muß der Investmentclub ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beantragen. Die Frage, in welche Kategorie ein Investmentclub gehört, sollten die Gesellschafter vor der Gründung - am besten mit Hilfe eines Steuerberaters - klären. Als Faustregel gilt: Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft darf außer der Tätigkeit, die der Name schon beschreibt (Vermögen verwalten) keine zusätzlichen gewerblichen Tätigkeiten (Verkauf von Börsenbriefen, Auftritte gegen Honorar, o.ä.) durchführen.
  • Erfüllt ein als GbR gegründeter Investmentclub die Vorgaben für eine Vermögensverwaltungsgesellschaft müssen Sie ihn nicht beim Finanz- oder Gewerbeamt anmelden. An einer Steuererklärung führt allerdings kein Weg vorbei. Mit dem Steuerbescheid des ersten Jahres erhalten Sie vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer.
  • Will ein Investmentclub in der Rechtsform der GbR ein Konto beziehungsweise Depot eröffnen, hat er bei den Banken - vor allem bei modernen Discountbrokern - in der Regel keine Probleme. Wichtig ist lediglich die Vorlage des GbR-Vertrages.