|
Jeder Investmentclub versucht das gemeinsame
Vermögen seiner Mitglieder mit geschickten Geldanlagen zu mehren. Das
ist keine neue Erkenntnis. Daß jeder Club mit diesem Ziel jedoch steuerpflichtig
wird und Spekulationsgewinne möglicherweise an den Fiskus abführen muß,
bedenken bei der Gründung die wenigsten. Nachfolgend erhalten Sie deshalb
die wichtigsten Grundregeln zur Rechtsform:
Gründen Sie keinen Verein!
- Ein Investmentclub
verfolgt einen wirtschaftlichen und keinen ideellen Zweck, kann also
nur als wirtschaftlicher Verein gegründet werden. Anders als
ein gemeinnütziger Verein wird ein wirtschaftlicher Verein nicht durch
die Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig, sondern durch "staatliche
Verleihung" Das jedoch ist heute kaum mehr möglich. Ein Investmentclub
können Sie inzwischen nur noch als nicht rechtsfähigen Verein
gründen. In diesem Fall allerdings sind Probleme mit der Bank programmiert.
Die meisten Kreditinstitute sträuben sich nämlich, für einen nichtrechtsfähigen
Verein ein Konto oder ein Depot einzurichten.
- Dient
ein Verein wirtschaftlichen Zwecken, fallen Steuervergünstigungen -
wie sie für gemeinnützige Vereine gelten - unter den Tisch. Mit anderen
Worten: Ein Investmentclub wäre als wirtschaftlicher Verein körperschaftsteuerpflichtig.
Wählen Sie die GbR!
Ihren Investmentclub führen Sie am besten
als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Vergleich zum Verein ist
das zweifellos die günstigere Alternative:
- Jeder Zusammenschluß von Menschen -
egal ob Fahrgemeinschaft oder Stammtisch - ist rechtlich gesehen ohnehin
eine GbR. Der gemeinsame "Vertrag" ist durch die Erklärung eines gemeinsamen
Willens automatisch zustande gekommen. Dennoch empfehlen wir natürlich
dringend die Formulierung einiger wichtiger Statuten,
die Sie der Einfachheit halber gleich als GbR-Vertrag formulieren
sollten.
- Als Personengesellschaft muß die GbR
keine Körperschaftssteuer zahlen. Steuerpflichtig ist jeder einzelne
Gesellschafter mit seinem jeweiligen Anteil. Doch Vorsicht: Sprengt
die GbR den Rahmen einer Vermögensverwaltungsgesellschaft und
erfüllt die Kriterien eines Gewerbebetriebs, verlangt der Fiskus
Gewerbesteuer. Dann muß der Investmentclub ein Gewerbe anmelden und
eine Steuernummer beantragen. Die Frage, in welche Kategorie ein Investmentclub
gehört, sollten die Gesellschafter vor der Gründung - am besten mit
Hilfe eines Steuerberaters - klären. Als Faustregel gilt: Eine
Vermögensverwaltungsgesellschaft darf außer der Tätigkeit, die der Name
schon beschreibt (Vermögen verwalten) keine zusätzlichen gewerblichen
Tätigkeiten (Verkauf von Börsenbriefen, Auftritte gegen Honorar, o.ä.)
durchführen.
- Erfüllt ein als GbR gegründeter Investmentclub
die Vorgaben für eine Vermögensverwaltungsgesellschaft müssen Sie ihn
nicht beim Finanz- oder Gewerbeamt anmelden. An einer Steuererklärung
führt allerdings kein Weg vorbei. Mit dem Steuerbescheid des
ersten Jahres erhalten Sie vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer.
- Will ein Investmentclub in der Rechtsform
der GbR ein Konto beziehungsweise Depot eröffnen, hat er bei den Banken
- vor allem bei modernen Discountbrokern - in der Regel keine Probleme.
Wichtig ist lediglich die Vorlage des GbR-Vertrages.
|